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Wie ist der Patient
geschützt?
Zum Schutz des Patienten existiert die Röntgenverordnung. Ob die Röntgenapparate
einer Praxis in technisch einwandfreiem Zustand sind, wird regelmäßig
durch so genannte Konstanzprüfungen über die Ärztliche Stelle
Röntgen überwacht. Die medizinischen und technischen Hinweise
für die Erstellung von Röntgenaufnahmen und die Durchführung
von Durchleuchtungen sind in den "Leitlinien der Bundesärztekammer
zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik" beschrieben.
Um die Anzahl von Röntgenuntersuchungen möglichst
gering zu halten, sollten unnötige Untersuchungen vermieden werden.
Nutzen und Risiko sind also immer vor einer Untersuchung gegeneinander abzuwägen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen das Einverständnis
des Erziehungsberechtigten, um sich untersuchen zu lassen. Frauen im gebärfähigen
Alter werden vor Beginn der Röntgenuntersuchung generell nach dem Bestehen
einer Schwangerschaft befragt. Liegt diese vor, wird die Röntgenuntersuchung
vermieden. Um einen genauen Überblick über die Anzahl und Art
der durchgeführten Röntgenuntersuchungen zu erhalten, kann sich
der Patient jede Untersuchung mit Röntgenstrahlen von unserem Praxis-Team
in seinen Röntgenpass eintragen lassen. |
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| Röntgen Vorfuß, Fraktur des Grundgliedes
vom Kleinzeh |
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